Viele Menschen werden auch dieses Jahr den Jahreswechsel mit Böllern und Feuerwerk begrüßen. Durch unsachgemäßes Handel und falsche Gefahreneinschätzung ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände.
Tipps
Damit Sie alle einen guten Start ins neue Jahr haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch und beachten Sie diese Anweisungen
- Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern hin (siehe Video 1)
- Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften
- Bewahren Sie die Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von
Kleidungsstücken auf - Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen können (siehe Video 2)
- Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abbrennen
- Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenstern oder auf Dächer werfen
- Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus
eingegrabenen Rohren - Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern
- Lassen Sie Wunderkerzen von ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen
Verhalten bei Bränden
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert sein, beherzigen Sie die folgenden Punkte:
- Ruhe bewahren und überlegt handeln
- Rufen Sie die Feuerwehr 122 oder die Rettung 144
WO ist etwas passiert?
WAS ist passiert?
WIE VIELE sind verletzt?
WER ruft an? - Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen
- Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen
- Den Gefahrenbereich verlassen
- Fenster und Türen schließen
- Die Nachbarn warnen
- Die Feuerwehr einweisen
- Wenn das Treppenhaus verqualmt ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar.
Kategorien, Altersbeschränkungen und Berechtigung
Je nach Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern / Silvesterknallern gibt es unterschiedliche Altersbeschränkungen und sonstige Voraussetzungen, die für ihren Besitz, ihre Verwendung und ihre Überlassung erfüllt sein müssen. Feuerwerkskörper / Silvesterknaller werden in vier Kategorien (F1, F2, F3, F4) unterteilt, für die jeweils festgelegt ist, wie alt Verwender:innen bzw. Besitzer:innen sein müssen, und ob sie zusätzlich über Sachkunde oder Fachkenntnis verfügen müssen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite oesterreich.gv.at.
Kategorie F1
Eigenschaften:
- Sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärmpegel; können gegebenenfalls in geschlossenen Räumen verwendet werden, wenn laut Gebrauchsanweisung zulässig (§ 11 Z 1 Pyrotechnikgesetz)
- zum Beispiel Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.
Altersbeschränkung: Ab 12 Jahren
Berechtigung: Nicht erforderlich
Kategorie F2
Eigenschaften:
- Geringe Gefahr, geringer Lärmpegel, zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen (§ 11 Z 2 Pyrotechnikgesetz)
- zum Beispiel Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, “Ladycracker” etc.
Altersbeschränkung: Ab 16 Jahren
Berechtigung: Nicht erforderlich
Kategorie F3
Eigenschaften:
- Mittlere Gefahr, zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit (§ 11 Z 3 Pyrotechnikgesetz)
- zum Beispiel Knallkörper, Feuerräder etc.
Altersbeschränkung: Ab 18 Jahren
Berechtigung: Sachkunde
Kategorie F4
Eigenschaften:
- Große Gefahr, nur zur Verwendung von Personen mit Fachkenntnis vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit (§ 11 Z 4 Pyrotechnikgesetz)
- zum Beispiel Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe etc.
Altersbeschränkung: Ab 18 Jahren
Berechtigung: Fachkenntnis
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